{"id":3771,"date":"2020-11-13T20:03:32","date_gmt":"2020-11-13T19:03:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arche-erlangen.de\/WP\/?page_id=3771"},"modified":"2020-11-13T20:41:14","modified_gmt":"2020-11-13T19:41:14","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.arche-erlangen.de\/WP\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.0.6&#8243;]<\/p>\n<p><em>Stand 13.04.2010<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><br \/>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eArche Bauernhof Erlangen Stadt und Land e.V.&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz e.V. Er hat seinen Sitz in Erlangen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><br \/>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<br \/>Zweck des Vereins ist die Schaffung einer Heimat (Arche) f\u00fcr aussterbende Nutztierrassen, in Verbindung mit der Verwendung traditioneller Saatgutsorten im Gro\u00dfraum Erlangen. Die Bewirtschaftung des Arche Hofes erfolgt nach den Grunds\u00e4tzen des \u00f6kologischen Landbaus.<br \/>Dem Satzungszweck entsprechend erfolgt dazu die Anpachtung oder der Kauf und die Bewirtschaftung eines Gel\u00e4ndes das dazu bestimmt ist, die vom Aussterben bedrohten Haustierrassen f\u00fcr die Nachwelt zu erhalten und zu z\u00fcchten.\u00a0<br \/>Der Verein verwaltet und berichtet \u00fcber die Verwendung der F\u00f6rdergelder, die zum Betrieb und Unterhalt des Gel\u00e4ndes n\u00f6tig sind.<br \/>Der Verein vermittelt umweltbildende Inhalte f\u00fcr die Allgemeinheit.\u00a0<br \/>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke des Vereins verwendet werden.\u00a0<br \/>Der Verein ist interkonfessionell. Er ist nicht an Parteien oder Interessengruppen gebunden.<br \/>Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Aufwandsentsch\u00e4digungen sind in der Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><br \/>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden. Bei juristischen Personen hat jeweils nur ein bevollm\u00e4chtigter Vertreter Stimmrecht. Minderj\u00e4hrige k\u00f6nnen vom vollendeten 10. Lebensjahr an Mitglied werden, wenn die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt. Die Familienmitgliedschaft ist m\u00f6glich. Der Aufnahmeantrag bedarf der Schriftform.<br \/>Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen die Ablehnung von Aufnahmeantr\u00e4gen beschlie\u00dfen. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages besteht keine Verpflichtung, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde der Ablehnung bekannt zu geben. Aufnahme oder Ablehnung werden schriftlich mitgeteilt. Bei Aufnahme wird die Satzung beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><br \/>Die Mitglieder sind zur Mitwirkung an der Arbeit des Vereins und zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks nach besten Kr\u00e4ften verpflichtet.<br \/>Sie haben das Recht, an Wahlen der satzungsgem\u00e4\u00dfen Organe und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.\u00a0<br \/>Die Mitglieder haben mindestens den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft\u00a0<\/strong><br \/>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes oder, wenn das Mitglied eine juristische Person ist, mit deren Aufl\u00f6sung, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein. Der freiwillige Austritt hat durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zu erfolgen und ist m\u00f6glich zum Ende eines Kalenderjahres bei Einhaltung einer Frist von zwei Monaten. Der Ausschluss von Mitgliedern des Vereins ist m\u00f6glich, wenn Mitglieder dem satzungsgem\u00e4\u00dfen Zweck, dem Ansehen, dem Besitz und\/oder den sonstigen Interessen des Vereins Schaden zuf\u00fcgen. \u00dcber Ausschlussantr\u00e4ge ber\u00e4t und beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes.\u00a0Die Mitgliedschaft endet bei einem Beitragsr\u00fcckstand von mehr als elf Monaten.<br \/>Dem vom Ausschluss bedrohten Mitglied sind vom Vorstand der vorliegende Ausschlussantrag und die im Zusammenhang mit dem Antrag erhobenen Vorw\u00fcrfe schriftlich mitzuteilen, und es ist dem Mitglied mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor Beratung und Beschluss der Mitgliederversammlung Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich oder schriftlich zum Ausschlussantrag und den erhobenen Vorw\u00fcrfen zu \u00e4u\u00dfern. Auf dieses \u00c4u\u00dferungsrecht ist das Mitglied in der schriftlichen Benachrichtigung des Vorstandes ausdr\u00fccklich hinzuweisen.\u00a0Bis dahin ruht die Mitgliedschaft.\u00a0<br \/>Ein ausgeschiedenes Mitglied hat keinen Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen.<br \/>In der Mitgliederversammlung, in welcher der Ausschlussantrag behandelt wird, hat das vom Ausschluss bedrohte Mitglied das Recht der letzten Rede, nimmt jedoch an der Abstimmung \u00fcber den Ausschlussantrag nicht teil. Der Beschluss \u00fcber den Ausschlussantrag ist dem Mitglied schriftlich bekannt zu geben.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>Von den Mitgliedern wird ein j\u00e4hrlicher Beitrag erhoben. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestimmt.\u00a0<br \/>Die Mitglieder k\u00f6nnen freiwillig h\u00f6here Beitr\u00e4ge leisten, in besonderen F\u00e4llen kann der Vorstand niedrige Beitr\u00e4ge, sowie die vor\u00fcbergehende Aussetzung oder Stundung von Beitr\u00e4gen genehmigen.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><br \/>Die Organe des Vereins sinda) der Vorstand\u00a0b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Der Vorstand<\/strong><br \/>Der Vorstand besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.Ab einer Mitgliederzahl von 100 Personen werden bis zu 3 Beisitzer gew\u00e4hlt.\u00a0<br \/>In den Vorstand k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden und zwar<br \/>a) nat\u00fcrliche Personen, die vollj\u00e4hrig sind\u00a0<br \/>b) Bevollm\u00e4chtigte von juristischen Personen.<br \/>Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Die Vorstandsmitglieder werden f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.\u00a0<br \/>Den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB bilden der erste und zweite Vorsitzende. Jeder von ihnen ist zur alleinigen Vertretung berechtigt.\u00a0<br \/>Der Vorstand regelt unter sich die Aufgaben und kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.\u00a0<br \/>Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so ist der Vorstand befugt, bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung einen Nachfolger zu bestimmen. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr den Rest der Amtsperiode einen Nachfolger.\u00a0<br \/>Die Mitglieder des Vorstandes arbeiten grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich. Der erste Vorsitzende kann f\u00fcr die aufgewendete Arbeitszeit eine angemessene Verg\u00fctung erhalten. Aufwendungen, die den Mitgliedern des Vorstandes durch ihre T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind, werden gegen Nachweis in dem nach den steuerlichen Vorschriften zul\u00e4ssigem Umfang erstattet.\u00a0<br \/>Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in der Regel in den Vorstandssitzungen, zu denen der erste oder zweite Vorsitzende &#8211; bei deren Verhinderung ein anderes Vorstandsmitglied &#8211; schriftlich oder telefonisch einzuladen hat.\u00a0<br \/>Vorstandssitzungen sollen in der Regel alle 3 Monate stattfinden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder anwesend ist.\u00a0<br \/>Grunds\u00e4tzlich leiten der erste oder zweite Vorsitzende die Sitzungen.\u00a0<br \/>Vorstandsbeschl\u00fcsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. In besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen Vorstandsbeschl\u00fcsse einstimmig auf schriftlichem Wege gefasst werden, dergestalt, dass s\u00e4mtliche Vorstandsmitglieder ihren Stimmenentscheid zum Beschlussantrag schriftlich erkl\u00e4ren.\u00a0<br \/>\u00dcber die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu f\u00fchren.\u00a0<br \/>Dem Kassenwart obliegen die Kassenf\u00fchrung und die Verm\u00f6gensverwaltung. Er hat einen j\u00e4hrlichen Haushaltsplan aufzustellen und in einer ordentlichen Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.\u00a0<br \/>Mit Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres hat er die Kassenb\u00fccher abzuschlie\u00dfen und die Abrechnungen den Kassenpr\u00fcfern (\u00a79) zur \u00dcberpr\u00fcfung vorzulegen.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/>Zusammen mit der Wahl des Vorstandes bestimmt die Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer der jeweiligen Amtsperiode aus den Mitgliedern des Vereins zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.\u00a0<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal j\u00e4hrlich statt und ist auf einen Termin innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres einzuberufen.\u00a0<br \/>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dieses f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt oder wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder diese schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beim Vorstand beantragen. Liegt ein Antrag vor, so d\u00fcrfen zwischen dem Tage des Einganges beim Vorstand und dem Termin der Mitgliederversammlung nicht mehr als sechs Wochen liegen.\u00a0<br \/>Mitgliederversammlungen werden vom ersten Vorsitzenden oder vom zweiten Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich und mit Angabe der Tagesordnung einberufen. Wer die Versammlung einberuft, bestimmt auch den Versammlungsort. In der ordentlichen Mitgliederversammlung geh\u00f6ren zwingend zur Tagesordnung die Jahresberichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer f\u00fcr das vorangegangene Kalenderjahr sowie die Abstimmung \u00fcber die Entlastung des Vorstands.\u00a0<br \/>Jedes Mitglied hat das Recht, bis sp\u00e4testens sieben Werktage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand Zusatzantr\u00e4ge zu stellen.\u00a0<br \/>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten nicht als Zustimmung. Beschl\u00fcsse zur \u00c4nderung der Satzung erfordern eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.\u00a0<br \/>In den Mitgliederversammlungen wird offen abgestimmt, ausgenommen Abstimmungen \u00fcber die Ablehnung von Aufnahmeantr\u00e4gen oder \u00fcber Ausschl\u00fcsse aus dem Verein, \u00fcber die geheim abzustimmen ist.\u00a0<br \/>\u00dcber die Mitgliederversammlungen ist Protokoll zu f\u00fchren.\u00a0<br \/>Die Protokolle m\u00fcssen mindestens die Beschlusslage enthalten. Die Protokolle sind vom Versammlungsleiter zu unterschreiben und in der Gesch\u00e4ftsstelle des Vereins f\u00fcr die Mitglieder zur Einsichtnahme zur Verf\u00fcgung zu halten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, die sonstige Beschl\u00fcsse nicht fasst.\u00a0<br \/>F\u00fcr die Einladung gilt \u00a7 8 entsprechend. Eine Aufl\u00f6sung des Vereins bedarf einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschlie\u00dft, sind der erste Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertretende Liquidatoren.\u00a0<br \/>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall eines bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gesellschaft zur Erhaltung alter und gef\u00e4hrdeter Haustierrassen e.V. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das \u00f6rtliche Finanzamt.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 13.04.2010 \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahrDer Verein f\u00fchrt den Namen \u201eArche Bauernhof Erlangen Stadt und Land e.V.&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz e.V. Er hat seinen Sitz in Erlangen. 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